Symbolbild: Laserpointerattacke

Sachsen Gericht stellt Verfahren nach fast fünf Jahren ein

Stand: 06.05.2025 15:32 Uhr

Mit einem Laserpointer soll ein Mann in Leipzig einen Polizeihubschrauber am Himmel gefährdet haben. Fast fünf Jahre nach dem Vorfall stellte das Amtsgericht in Leipzig das Verfahren ein. Doch es erteilte eine Auflage.

Von MDR SACHSEN

Das Amtsgericht Leipzig hat am Dienstag das Verfahren gegen einen Mann wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr eingestellt. Nach den Informationen von MDR SACHSEN muss der 42-Jährige als Auflage 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Gerichtsangaben zufolge soll der Mann am Rande einer Demonstration zur "Sozialen Kampfbaustelle" in Leipzig einen Polizeihubschrauber-Piloten mit einem Laserpointer geblendet haben.

Symbolbild: Laserpointerattacke

Laut Bundespolizei stellen Blendattacken mit Laserpointern eine Straftat dar. Als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr können sie mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden. (Symbolbild)

Blendattacken auf Piloten in Sachsen
Die Polizei in Sachsen leitete in den vergangenen Jahren mehrere Ermittlungsverfahren wegen Laserblendattacken ein: - 2024: 17 Mal auf Flugzeuge und fünf Mal auf Hubschrauber - 2023: 32 Mal auf Flugzeuge, sechs Mal gegen Hubschrauber - Ein Tatverdächtiger wurde in den Jahren 2023 und 2024 ermittelt.

Verfahren dauert mehrere Jahre

Das Gericht begründete demnach die vorläufige Einstellung mit der Länge des Verfahrens seit 2020. Der Beschuldigte selbst bestreitet die Tat. Bei einer Razzia in seiner Leipziger Wohnung hatte er der Polizei einen nicht funktionstüchtigen Laserpointer übergeben. Sein mittlerweile verstorbener Mitbewohner soll laut seinem Anwalt auch einen besitzen. Sollte der Beschuldigte die Auflage nicht erfüllen, werde das Verfahren wieder aufgenommen.

MDR (kgr/rkr/wim)