Ein Mann hält das Grundgesetz und eine Landesverfassung in den Händen

Rheinland-Pfalz Nach AfD-Einstufung: Land RLP will bei Neueinstellungen verstärkt auf Verfassungstreue achten

Stand: 08.05.2025 05:00 Uhr

Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling hat angekündigt, bei Bewerbern für den öffentlichen Dienst oder den Staatsdienst verschärfte Grundsätze für die Verfassungstreue anzulegen.

Von Klaus Welsch

Hintergrund der Ankündigung ist die Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in der vergangenen Woche. Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) hatte in der Folge angekündigt, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung die Aktivitäten der Partei intensiver überwachen lassen werde. Auf der Grundlage einer "sehr klaren fachlichen und rechtsstaatlichen Prüfung“ könnten nun auch nachrichtendienstliche Methoden stärker zum Einsatz kommen, so Schweitzer.

Grundsätze für Verfassungstreue werden überarbeitet und nachgeschärft

Sein Parteikollege Ebling sagte nun im SWR-Interview mit Blick auf Neueinstellungen im öffentlichen Dienst, dass die Grundsätze für die Verfassungstreue überarbeitet und nachgeschärft würden.

Für Ebling ist es nach eigenen Angaben unvorstellbar, dass sich ein AfD-Mitglied in Zukunft für eine Mitarbeit im öffentlichen Dienst oder beim Staat bewirbt. Dies gelte sowohl für angestellte als auch für verbeamtete Tätigkeiten, so der SPD-Politiker. Er wolle am allerwenigsten bei Polizei oder Verfassungsschutz, dass dort jemand arbeite, der sich zu einer offen rechtsextremistisch eingestuften Partei bekennt. Auch Beamte müssten sich klar machen, dass man nicht der Verfassung die Treue halten könne und gleichzeitig eine Partei unterstütze, die als gesichert rechtsextrem eingestuft ist. Im Einzelfall könne dies für Beamte auch Konsequenzen haben, wenn dieser Widerspruch offen zutage trete, erklärt Ebling.

Programmtipp
Mehr zum Thema sehen Sie heute Abend in "Zur Sache Rheinland-Pfalz" um 20:15 Uhr im SWR. Die gesamte Sendung finden Sie anschließend in der ARD Mediathek.

Schweitzer: Verbotsverfahren nicht das zentrale Mittel

Zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren hatte sich Ministerpräsident Schweitzer in der vergangenen Woche zurückhaltend geäußert. Mit dem Gutachten des Verfassungsschutzes sei eine "nächste Stufe“ erreicht, die zuständigen Behörden müssten das weitere Vorgehen gründlich prüfen. Schweitzer machte auch deutlich, dass für ihn ein Verbotsverfahren nicht das zentrale Mittel ist, um den wachsenden Einfluss der Partei zu begrenzen. "Die Auseinandersetzung muss auf einer politisch-parlamentarischen Ebene laufen“, sagte er.

Verfassungsschutz sieht Verletzung der Menschenwürde

Am vergangenen Freitag hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz mitgeteilt, dass es die AfD ab sofort als gesichert rechtsextremistisch einstufe. Zur Begründung hieß es von Seiten des Inlandsgeheimdienstes: "Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar." Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, so das BfV. Und die Vizepräsidenten der Behörde, Sinan Selen und Silke Willems ergänzten, dass Äußerungen und Positionen der Partei und führender AfD-Vertreter gegen das Prinzip der Menschenwürde verstießen.

Sendung am Do., 8.5.2025 5:00 Uhr, SWR1 RP Nachrichten