
Brandenburg Brandenburger Regierungschef Woidke stärkt Innenministerin Lange den Rücken
Der Chef des Brandenburger Verfassungsschutzes ist entlassen worden. Innenministerin Lange wirft ihm vor, sie nicht über die Einstufung als "gesichert rechtsextrem" informiert zu haben. Nun stellt sich Regierungschef Woidke hinter Lange - auch er habe nicht Bescheid gewusst.
Dietmar Woidke stellt sich nach der Entlassung des Chefs des Brandenburger Verfassungsschutzes hinter seine Innenministerin Katrin Lange (beide SPD). Auch er habe nicht früher als Lange Kenntnis von der Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextrem" durch den Verfassungsschutz gewusst, sagte Woidke am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. "Ich habe es auch nicht gewusst, woher sollte ich es wissen, wenn die Innenministerin nicht mal informiert war. Ich finde das schon bemerkenswert."

Woidke bestärkt Lange: "Vertrauensverhältnis muss da sein"
Der Brandenburger Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband bereits am 14. April hochgestuft und führt die Partei seitdem als "gesichert rechtsextrem". Zuvor war sie als Verdachtsfall bewertet worden.
Innenministerin Lange sagte, sie habe davon erst am 5. Mai erfahren. Am Dienstag entließ sie den Leiter des Verfassungsschutzes, Jörg Müller, und sprach von zerstörtem Vertrauen.
Woidke unterstützte am Mittwoch diese Einschätzung: "Man kann die Arbeit nur gut machen, mit einem Vertrauensverhältnis, das muss da sein, es ist die Basis der Zusammenarbeit", sagte er. Die CDU-Fraktion hatte zuvor im Innenausschuss angezweifelt, dass Lange tatsächlich so lange nichts von der Hochstufung der AfD gewusst haben könnte, das sei "wenig glaubwürdig", so der innenpolitische Sprecher Rainer Genilke.
Innenministerium ändert hausregeln
Nach der Entlassung Müllers hatte das Innenministerium mitgeteilt, dass die Hochstufung der AfD nicht gegen die Dienstanweisung verstoßen habe, er aber die Hausleitung hätte informieren müssen. Im Innenausschuss räumte Lange allerdings ein, dass das nicht der Fall gewesen sei und Müller sie nicht hätte in Kenntnis setzen müssen. Müller selbst hatte ohnehin bereits gesagt, er habe sich "nichts vorzuwerfen".
Am Mittwochnachmittag teilte das Ministerium mit, eine Dienstanweisung des Verfassungsschutzes aus dem Jahr 2023 werde wieder außer Kraft gesetzt. Diese besagte den Angaben zufolge, dass die Abteilungsleitung des Verfassungsschutzes selbst über die Einstufung entscheidet. Die Innenministerin sei lediglich "in Fällen besonderer Bedeutung" zu unterrichten. Statt diesem Vorgehen gelte nun wieder die vorherige Dienstanweisung aus dem Jahr 2017: Nach der werden die Einstufungsentscheidungen bei Beobachtungsobjekten, die von "besonderer, insbesondere politischer Bedeutung" sind, von der Innenministerin getroffen.
Woidke und Lange wollen inhaltlich nicht bewerten
Der Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextrem" widersprechen Woidke und Lange in der Sache nicht. Der Regierungschef sagte allerdings, er könne das "momentan nicht einschätzen, weil ich nicht weiß, auf welchen Daten und Fakten jetzt die Bewertung des Verfassungsschutzes beruht." Die AfD habe sich in den vergangenen Jahren allerdings in die extremistische Richtung entwickelt.
Lange hatte bereits versichert, dass die Einstufung nun "vorerst" Bestand habe. Auch sie hatte das Gutachten inhaltlich allerdings nicht bewerten wollen.
Der Landesverband der AfD in Brandenburg galt laut Verfassungsschutz seit 2020 als rechtextremistischer Verdachtsfall. Am Freitag war bekannt geworden, dass der Bundesverfassungsschutz die Bundes-AfD als "gesichert rechtsextrem" einstuft.
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