Brandenburg Reform des Namensrechts zum 1. Mai: Sorbische Familiennamen dürfen nun auch weiblich sein

Stand: 01.05.2025 08:06 Uhr

Frau oder Mann? Das kann man bei Sorben/Wenden traditionell am Nachnamen erkennen, zumindest inoffiziell. Offiziell waren nur die männlichen Varianten erlaubt. Das ändert sich ab sofort. Und auch für Kinder gibt es nun mehrere Möglichkeiten.

Sorbinnen und Wendinnen können ab sofort die weibliche Form ihres Nachnamens tragen. Sie müssen genehmigt werden und können auch offiziell im Ausweis stehen. Das ist Teil der Namensrechtsreform, die zum 1. Mai in Kraft getreten ist.
 
Bisher waren keine geschlechtsspezifischen Namensformen für Frauen und für Kinder erlaubt. "Deshalb konnten viele Sorbinnen/Wendinnen ihren weiblichen Familiennamen nur privat nutzen und mussten amtlich einen anderen Namen tragen", heißt es vom Brandenburger Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur in einer Mitteilung.

Die bisherigen Regelungen galten als überholt. Deshalb hatte der Bundestag im April 2024 die Namensrechtsänderungen [tagesschau.de] beschlossen.

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Verheiratet oder unverheiratet?

Nach sorbischer Tradition wird der Familienname von Frauen um eine bestimmte Endung verlängert. Welche genau, ist abhängig vom Familienstand. Die Endungen -ojc oder -ic werden für unverheiratete Frauen verwendet, -owa oder -ina für verheiratete.
 
So ist beispielsweise Fräulein Noack (Nowak) auf Sorbisch kněžna Nowakojc, Frau Schuster (Šejc) ist kněni Šejcowa. Aus dem Familiennamen Lobeda wird bei der unverheirateten Tochter Lobeźic und bei der Mutter Lobeźina.
 
So wie "Fräulein" im Deutschen veraltet ist, gibt es allerdings auch im Sorbischen inzwischen den Trend, nicht mehr auf den Ehestand hinzuweisen. So können Frauen auch sagen, dass sie -owa heißen möchten, egal ob verheiratet oder nicht.
 
Auch für Kinder kann laut Kulturministerium ab sofort ein Familienname gewählt werden, der an das Geschlecht angepasst ist. Würden beispielsweise Herr Końcak und Frau Smoła heiraten, könne die Tochter Końcakojc heißen. Sobald die Tochter volljährig ist, dürfe sie außerdem selbst bestimmen, "ob sie den Namen für unverheiratete Frauen weiterführen oder zu einer Form für verheiratete Frauen wechseln mag", so das Ministerium.

"Wesentlicher Teil der Identität"

Brandenburgs Beauftragter für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Wissenschafts- und Kulturstaatssekretär Tobias Dünow (SPD) freut sich darüber, dass die "Angehörige des sorbischen/wendischen Volkes nun endlich selbstbestimmt entscheiden können, welchen Ehenamen, Familiennamen oder Geburtsnamen sie auch amtlich führen möchten", wird er in der Mitteilung des Ministeriums zitiert.
 
Der eigene Name sei ein wesentlicher Teil der eigenen Identität. "Die Reform des Namensrechts ist ein Erfolg all derer, die sich tagtäglich für die sorbischen/wendischen Interessen einsetzen", so Dünow weiter.

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Neben den neuen Möglichkeiten für sorbische/wendische Namen wird das Namensrecht auch allgemein flexibler und liberaler. Es gibt nun mehr Möglichkeiten bei Doppelnamen. Künftig sollen etwa beide Ehepartner einen Doppelnamen führen können. Auch Kinder können einen Doppelnamen erhalten - auch dann, wenn ihre Eltern keinen führen und unabhängig davon, ob die Elternteile verheiratet sind.

Mit Informationen von Diana Schuster, Sorbische rbb-Redaktion im Studio Cottbus.
 
Sendung: Antenne Brandenburg, 02.05.2025, 07:30 Uhr