
Berlin Verbot russischer Flaggen bei Gedenken zu Kriegsende in Berlin bleibt bestehen
Bei den Gedenkveranstaltungen zum Kriegsende in Berlin bleiben Fahnen mit Russland-Bezug verboten. Das hat ein Gericht entschieden, nachdem ein Verein gegen das Verbot der Polizei geklagt hatte.
Bei den Gedenkveranstaltungen zum Kriegsende in Berlin bleibt es verboten, Fahnen und andere Symbole mit Bezug zu Russland zu zeigen.
Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht am Mittwoch bekannt gegeben. Zur Begründung heißt es, das Verbot sei gerechtfertigt, um ein ruhiges Gedenken zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine könnten solche Fahnen und Symbole als Sympathiebekundung für die Kriegsführung verstanden werden. Sie sind somit geeignet, einen friedlichen Ablauf des Gedenkens zu stören.

Verein hatte geklagt - Polizei mit Großeinsatz
Die Berliner Polizei hat Fahnen und andere Symbole mit Bezug zu Russland an den drei sowjetischen Ehrenmalen untersagt. Dagegen hatte ein Verein bereits in der vergangenen Woche einen Eilantrag gestellt.
Für die zahlreichen Gedenkveranstaltungen an das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa vor 80 Jahren und die Befreiung von der Nazi-Herrschaft hat die Polizei einen großen Einsatz angekündigt. Verboten sind wie im Vorjahr außer russischen und sowjetischen Flaggen und Symbolen auch militärische Uniformen, Orden, Marsch- und Militärlieder sowie Symbole zur Unterstützung Russlands im Krieg gegen die Ukraine. Ausgenommen davon sind aber Kriegsveteranen, Diplomaten und Vertreter damals beteiligter Staaten.
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