
Berlin Berlins Datenschutzbeauftragte sieht Änderungen am Polizeigesetz kritisch
Die Berliner Datenschutzbeauftragte, Meike Kamp, sieht einen Teil der geplanten Änderungen am Polizeigesetz des Landes kritisch. Dabei geht es vor allem um die Pläne der schwarz-roten Regierungskoalition für mehr Videoüberwachung an Kriminalitäts-Hotspots - auch unter Einsatz künstlicher Intelligenz.
Eine Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum stelle einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung dar, sagte Kamp am Montag im rbb. Skeptisch äußerte sie sich auch zum Einsatz künstlicher Intelligenz. Die soll keine Personen identifizieren, aber bestimmtes Verhalten erkennen, etwa sich anbahnende Schlägereien. Kamp sieht darin einen anlasslosen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte vieler Unbeteiligter und befürchtet Einschüchterungseffekte bei der Bevölkerung.

Berlins Datenschutzbeauftragte kündigte an, den Gesetzentwurf von CDU und SPD sorgfältig zu prüfen. Nach längerem Streit haben sich die Fraktionsspitzen beider Parteien bei ihrer Klausur am vergangenen Wochenende in Nauen auf eine Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (kurz: ASOG) geeinigt.
Neben der Ausweitung der Videoüberwachung soll die Polizei auch mehr Möglichkeiten bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) bekommen. Das betrifft zum Beispiel Telefonate über Anbieter wie WhatsApp, die bisher nicht verfolgt werden können.
Eine weitere Verschärfung gilt dem Schutz von Frauen vor gewalttätigen Männern, nicht zuletzt gewalttätigen Ex-Partnern. Ihnen soll künftig 28 statt bisher 14 Tage lang verboten werden können, die gemeinsame Wohnung zu betreten. Außerdem soll gewalttätigen Ex-Partnern das Tragen einer elektronischen Fußfessel vorgeschrieben werden können.
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