Elektronische Stromzähler werden abgelesen.

Neue EU-Regel Verbraucher können Stromanbieter schneller wechseln

Stand: 14.06.2025 15:47 Uhr

Seit Anfang Juni muss der Stromanbieterwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden klappen. Für Verbraucher soll es damit schneller und leichter gehen - allerdings gibt es jetzt auch mehr zu beachten.

Von Sven Berzellis, SR

Bisher konnten Verbraucherinnen und Verbraucher den Stromanbieter bis zu sechs Wochen rückwirkend wechseln. Seit dem 6. Juni ist das nicht mehr möglich. Laut der Verbraucherzentrale Niedersachsen dauerte der Anbieterwechsel bisher bis zu acht Werktage und war damit für die Europäische Union (EU) nicht schnell genug.

Die neue Regelung verkürzt die Dauer jetzt auf 24 Stunden - werktags von Montag bis Samstag. Mit dieser Regelung setzt die Bundesnetzagentur neue EU-Richtlinien um.

 

Erst der neue Stromanbieter, dann der Umzug

Wer einen neuen Stromanbieter haben möchte, sollte vorplanen. Ein Anbieterwechsel ist nur noch in die Zukunft möglich. Trotz der 24-Stunden-Wechselregelung bleiben die Kündigungsfristen bestehen. Wer mit dem Umzug seinen Stromvertrag kündigen möchte, muss dies in der Regel spätestens vier Wochen vor Monatsende erledigen.

Ein neuer Vertrag kann dann zum Stichtag abgeschlossen werden, der nahtlos an den alten Vertrag anknüpft. An den Rahmenbedingungen zur Kündigungsfrist ändert sich also nichts. Neu ist lediglich, dass der technische Umstieg innerhalb eines Tages erfolgen soll.

 

MaLo-ID für die Umsetzung erforderlich

Damit der schnelle Anbieterwechsel möglich ist, wird eine sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) benötigt. Seit 2018 ersetzt sie die Zählerpunktbezeichnung und ist seit dem 6. Juni Pflicht.

Die 11-stellige Identifikationsnummer wird vom Netzbetreiber an jede Verbrauchsstelle - wie eine Wohnung oder ein Haus - vergeben. Sie dient dabei in erster Linie zur besseren Kommunikation zwischen Netzbetreibern und Energielieferanten und ermöglicht so eine schnelle Zuordnung von Stromzählern. Zu finden ist die MaLo-ID zum Beispiel auf der Stromrechnung.

 

Verbraucherschützer warnen vor Missbrauch

Mit der MaLo-ID können Verträge automatisch gekündigt und gewechselt werden. Die Verbraucherzentrale Saarland warnt deshalb eindringlich davor, die MaLo-ID und Dokumente mit MaLo-ID (beziehungsweise die Stromrechnung) an unbefugte Dritte weiterzugeben oder ihnen auch nur zu zeigen.

Laut Verbraucherschützern geben sich Vertreter manchmal am Telefon oder an der Tür als lokale Energieversorger aus und schieben Verbrauchern Verträge unter, ohne dass diese es mitbekommen. Durch die MaLo-ID und die kurze Wechselzeit könnten Verbraucher jetzt noch schneller in ungewollten Verträgen stecken, als ihnen lieb ist.

 

Rücktrittsregeln gelten weiterhin

Von der neuen Wechselregelung unangetastet bleibt dagegen das sogenannte Widerrufsrecht. Wer kurzfristig einen Stromvertrag abgeschlossen hat, kann diesen weiterhin 14 Tage lang rückwirkend kündigen.

Aktuell soll der Lieferantenwechsel bei Gas vom 24-Stunden-Stromanbieterwechsel ausgenommen sein. Langfristig soll aber auch hier ein schnellerer Wechsel ermöglicht werden. Eine entsprechende Anpassung für Gaskunden ist laut EU jedoch frühestens für 2026 vorgesehen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete "SR 3 am Vormittag" am 04. Juni 2025 um 09:04 Uhr.