
Erst acht Cannabis-Anbauvereinigungen in Schleswig-Holstein
Seit dem 1. April 2024 dürfen Vereine Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen stellen und Volljährige dürfen in begrenzter Menge Cannabis konsumieren.
Knapp ein Jahr nach der Teillegalisierung von Cannabis sind in Schleswig-Holstein bisher erst acht Anbauvereinigungen dafür genehmigt worden. Das ergab eine dpa-Anfrage beim zuständigen Landwirtschaftsministerium in Kiel. Drei weitere Anträge sind demnach noch in der Prüfung. Die Teillegalisierung von Cannabis gilt bundesweit seit dem 1. April 2024. Seitdem dürfen Volljährige in begrenzter Menge Cannabis konsumieren und zu Hause für den Eigenbedarf anbauen. Vereine können seit dem 1. Juli 2024 Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen stellen. Die ersten beiden Anbauvereinigungen wurden im Kreis Segeberg und im Kreis Plön erlaubt.

Rund ein Jahr nach der Teillegalisierung von Cannabis sind in Schleswig-Holstein bisher erst acht Anbauvereinigungen genehmigt worden.