Aufschrift auf einem Polizeiwagen

Saarland Häftling springt während Prozess aus Fenster und flieht

Stand: 21.06.2025 16:00 Uhr

Ein Häftling ist am Freitag während eines Prozesses geflohen. Der bereits verurteilte Mann rannte los und sprang im Landgericht aus dem Fenster. Bisher ist er noch nicht wieder gefasst.

Am Saarbrücker Landgericht hat sich am Freitag eine spektakuläre Flucht ereignet. Ein bereits verurteilter Strafgefangener konnte während eines Prozesses wegen weiterer Straftaten entkommen.

Beamte versuchten ihn an der Flucht zu hindern

Wie die Polizei dem SR mitteilte, entkam der 42-Jährige am Freitagnachmittag nach der Urteilsverkündung während der sogenannten Rechtsmittelbelehrung aus Saal 38 des Landgerichts.

Bei der Flucht sprang er zunächst über die Anklagebank in Richtung Staatsanwältin. Dann konnte er ein Fenster öffnen und circa drei Meter tief in den Hof des Landgerichts springen. Beamte versuchten ihn mit Pfefferspray zu stoppen, hatten aber keinen Erfolg.

Durchsuchungen am Freitagabend

Der Flüchtige, mit einem weißen Hemd und einer schwarzen Hose bekleidet, lief zu Fuß in Richtung des nahegelegenen Landtags. Die sofort eingeleitete Fahndung blieb bislang ohne Ergebnis.

Nach Polizeiangaben hat es bereits am Freitagabend Durchsuchungen in Saarbrücken gegeben, es gebe aber keine konkreten Anlaufstellen. Während des Wochenendes soll eine allgemeine Fahndung nach dem Mann weitergehen. Sollte er bis zur neuen Woche nicht gefasst worden sein, würden die Maßnahmen intensiviert.

Justizministerium will Sicherheitsvorkehrungen prüfen

Nach dem geflohenen Häftling wird auch öffentlich gefahndet. Die Polizei hat entsprechend eine genaue Beschreibung des Flüchtigen inklusive Foto auf ihrem Presseportal eingestellt. Der Mann wurde laut Polizei ursprünglich wegen Eigentumsdelikten verurteilt. Laut Polizei stellt der Mann für die Öffentlichkeit keine Gefahr dar.

Das Justizministerium will die Sicherheitsvorkehrungen im Landgericht überprüfen lassen. Staatssekretär Diener sagte dem SR, insbesondere die Fenster sollen zusätzlich möglicherweise mit absperrbaren Griffen gesichert werden. Dies gelte für alle Räume des Landgerichts, in denen Strafverfahren stattfinden.

Kein Verschulden der Beamten erkennbar

Für die drei bei der Flucht anwesenden Wachtmeister werde der Vorfall voraussichtlich keine Folgen haben. Ein Fehlverhalten oder Verschulden sei nicht erkennbar.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 21.06.2025 berichtet.

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