
Saarland Acht Jahre Haft für Brebacher Brandstifter
Das Saarbrücker Landgericht hat einen 40-Jährigen wegen Brandstiftung und elffachen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Der Mann hatte im Januar in seiner Wohnung in Brebach Feuer gelegt. Der psychisch kranke Mann wird in der Merziger Forensik untergebracht.
Thomas Gerber
Im Prozess gegen einen 40-Jährigen, der in einem Mehrfamilienhaus in Brebach Feuer gelegt hatte, hat das Landgericht Saarbrücken am Montag das Urteil gefällt. Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Das Gericht ging damit über das von Verteidigung und Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. Zugleich wurde die weitere Unterbringung des psychisch kranken Mannes in der Merziger Forensik angeordnet.
Vermindert schuldfähig
In seinem Urteil ging das Gericht von verminderter Schuldfähigkeit aus. Aufgrund seiner psychotischen Erkrankung und seiner Drogensucht sei zu befürchten, dass der Beschuldigte weitere schwere Straftaten begeht und von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Der 40-Jährige hatte im Januar dieses Jahres in seiner Wohnung in Brebach Feuer gelegt. Im Anschluss begab sich der gelernte Maler und Lackierer in den Flur des Mehrparteienhauses und beobachtete die Geschehnisse, ohne die elf anderen Hausbewohner zu warnen. Bevor er das Feuer gelegt hatte, soll er den Rauchmelder aus seiner Wohnung entfernt und auf die Straße geworfen haben.
Betroffene leidet bis heute
Eine 30-Jährige, die über dem Mann gewohnt hatte, konnte sich in ihr Badezimmer flüchten. Sie erlitt aber dennoch eine schwere Rauchvergiftung und musste reanimiert werden. Sie leidet bis heute physisch und psychisch unter den Folgen der Brandnacht.
Der Beschuldigte hatte die Tat eingeräumt und sich bei den Opfern entschuldigt. An Einzelheiten aus der Brandnacht konnte er sich nach eigenen Angaben jedoch nicht mehr erinnern.
Urteil rechtskräftig
Das Urteil ist rechtskräftig, da Staatsanwaltschaft und Verteidigung bereits am Montag erklärten, auf Revision zu verzichten. Mit seinem Urteil blieb das Landgericht ein Jahr über dem Strafmaß von Verteidigung und Staatsanwaltschaft, die in ihren Plädoyers jeweils sieben Jahre beantragt hatten.
Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio am 23.06.2025 berichtet.
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