Jäger auf einem Hochstand mit Gewehr

Rheinland-Pfalz Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zum neuen Jagdrecht RLP

Stand: 09.05.2025 17:43 Uhr

Mehr Tierschutz, mehr Schutz für den Wald und viele Änderungen - das soll das neue Jagdrecht in Rheinland-Pfalz bringen. Der Entwurf wurde am Freitag vom Ministerrat beschlossen.

Von SWR

Seit Jahren wird über das neue Jagdrecht gestritten. Nun dürfte Rheinland-Pfalz nach vielen kontroversen Diskussionen ein neues Jagdgesetz bekommen - wenn auch später als ursprünglich geplant.

Der Gesetzentwurf soll in der kommenden Woche in den Landtag eingebracht werden, wie das Umweltministerium in Mainz mitteilte. In Kraft treten soll das Gesetz dann voraussichtlich zum April 2027. Wir erklären, was sich konkret ändern soll:

Das soll sich bei der Waldentwicklung ändern

Die Jagd soll stärker auf die in Folge des Klimawandels nötige Walderneuerung ausgerichtet werden. Dazu soll der Wald auch mit einem Mix aus teils neuen Baumarten verjüngt werden.

Gefährdet Wild durch Verbiss die Entwicklung des Waldes, soll die Jagd abgestimmt werden - und zwar zwischen der oder dem für die Jagd Zuständigen in diesem Gebiet und dem jeweiligen Verpächter. Es soll dann eine Jagdkonzeption geben, wie Wildschäden künftig verhindert werden sollen.

Sollte die Entwicklung des Waldes erheblich gefährdet sein, kann von Behördenseite ein Mindestabschussplan festgesetzt werden. Wird auch dieser nicht umgesetzt, kann eine behördliche Anordnung folgen.

Das soll sich beim Tierschutz ändern

Generell soll der Schutz der Tiere mehr Aufmerksamkeit bekommen. So soll die Ausbildung von Jagdhunden durch flugunfähig gemachte, lebende Enten gesetzlich verboten werden. Auch wenn diese in Rheinland-Pfalz ohnehin nicht mehr üblich ist.

Auch Fallen, die sofort töten, sollen untersagt werden. Geplant ist auch eine sogenannte Hegeverpflichtung. Demnach sollen Inhaber von Jagdrevieren Jungwild schützen, wie etwa Rehkitze, wenn zum Beispiel Wiesen gemäht werden.

Das soll sich bei der Munition ändern

Dass Blei in die Umwelt gelangt, soll möglichst verhindert werden. Aus diesem Grund ist geplant, bleihaltige Büchsenmunition bei der Jagd zu untersagen. Es soll aber dabei eine Übergangsfrist von fünf Jahren geben.

Das soll sich bei der Mitjagd ändern

Die Möglichkeit zur Mitjagd soll Teil vertraglicher Vereinbarungen zwischen Grundbesitzern und Jagdpächtern werden - zum Beispiel bei übermäßigen Wildschäden. Damit dürfen neben dem Jagdpächter auch Grundstückseigentümer jagen, wenn diese beispielsweise bei großen Wildschäden helfen, Tiere abzuschießen.

Das ist im neuen Jagdrecht zu Tieren in Siedlungen geplant

Anders als das bisherige Jagdgesetz widmet sich der Gesetzentwurf auch Wildtieren in Orten und Städten. Es soll künftig möglich sein, Jägerinnen und Jägern zu urbanen Wildberatern auszubilden. Sie sollen Kommunen und Anwohner beraten, wenn es um den Umgang mit wilden Tieren in Siedlungen geht.

Das soll sich ändern bezüglich des Umgangs mit Wölfen

Der Wolf soll ins neue Jagdrecht für Rheinland-Pfalz aufgenommen werden. Das war von mehreren Seiten, darunter der CDU-Opposition, gefordert worden. Das Ministerium hatte sich längere Zeit dagegen verwehrt und auf die geringe Zahl an Wölfen im Land verwiesen.

Dennoch sollen die Hürden für den Abschuss eines Wolfs hoch bleiben. Laut Umweltministerium soll zunächst eine ganzjährige Schonzeit gelten. Ein Wolf darf weiter nur dann "entnommen" werden, wie es im Fachjargon heißt, wenn er ernste wirtschaftliche Schäden verursacht. Etwa, weil er Nutztiere reißt oder Menschen gefährdet.

Gesetzentwurf ist Kompromiss zwischen vielen Interessen

"Der jetzt erarbeitete Entwurf ist ein mit viel Zeit und Geduld ausgehandelter Kompromiss zwischen den Interessen unterschiedlicher Verbände", sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder (Grüne). Und zwar "unter der Prämisse der Stärkung des Walderhalts und den Inhalten des Koalitionsvertrags."

Wenn der Landtag den Entwurf beschließt, müssen laut Eders Ministerium dann noch Rechtsvorschriften wie zum Beispiel die Landesjagdverordnung erneuert werden.

Sendung am Fr., 9.5.2025 17:00 Uhr, SWR1 RP Nachrichten - Radionachrichten