Viele Mobiltelefone

Rheinland-Pfalz Fast 100 verbotene Handys im Gefängnis in Frankenthal sichergestellt

Stand: 20.05.2025 14:16 Uhr

Es liegt auf der Hand: Handys sind für Inhaftierte in Justizvollzugsanstalten verboten. Doch um dieses Verbot durchzusetzen, muss viel getan werden. Ein besonders dreister Einzelfall aus der JVA Frankenthal sorgt für Gesprächsstoff.

Von Frank Schumann

Der bärtige Mann auf den Videos hat das Zeug zum Internetstar. Er zeigt seinen Alltag bei der Arbeit und in der Freizeit. Eigentlich ist das nicht aufregend. Was die Videos so besonders macht: sie stammen alle aus dem Gefängnis, und zwar aus dem in Frankenthal. Unter dem Namen "De La Rue" postete der JVA-Insasse seine Internetfilmchen bei TikTok und Instagram. Wer ihn und seine Mithäftlinge bei Kaffee und Kuchen sehen will, wer seine Familienfotos bestaunen will oder einfach nur mal einen Blick in die Gefängnisdusche werfen will - alles kein Problem.

Was ist in JVA erlaubt und was ist nicht erlaubt?

Doch eigentlich sollte es ein Problem sein. Denn im Frankenthaler Gefängnis sind Handys verboten, stellt JVA-Leiterin Gundi Bäßler klar. Verboten nicht nur für die 420 Häftlinge im geschlossenen Vollzug, sondern auch für die 250 JVA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inklusive ihr selbst. Erlaubt sind den Häftlingen nur Gespräche von ihrem Festnetztelefon in ihrer Zelle. Jeder darf maximal fünf fest eingestellte Telefonnummern anrufen, eingehende Gespräche sind nicht möglich. Außerdem darf noch der eigene Anwalt oder die eigene Anwältin angerufen werden. Bei Gefangenen in der Untersuchungshaft werden die Telefonate von Beamten mitgehört.

Wie konnte das in der JVA Frankenthal passieren?

Bei solch strengen Regeln verwundert es natürlich, dass "De La Rue" offenbar ungehindert mit dem Handy hantieren konnte. "Es ist ein absoluter Einzelfall", sagt JVA-Chefin Bäßler: "Die Dreistigkeit ist enorm". So soll der Häftling auch Videotelefonate mit seiner Familie geführt haben. Und auf einem Video ist mit einem Handy in der einen Hand und weiteren drei Mobiltelefonen in der anderen zu sehen. Alle vier Handys seien später sichergestellt worden, beteuert Bäßler. Sie erklärt den Ablauf so: der Häftling hat alle Videos im Gefängnis während seiner Haftzeit bis Oktober 2024 gedreht, aber erst NACH seiner Entlassung aus der JVA ab November hochgeladen.

JVA Frankenthal

Ein Blick durch Gitter ins Außengelände der JVA Frankenthal. Fast 100 verbotene Handys wurden hier im vergangenen Jahr bei Häftlingen sichergestellt.

"De La Rue" ist von der Bildfläche verschwunden

Natürlich sind die Personalien von "De La Rue" den Behörden wohl bekannt. Eine JVA-Mitarbeiterin hat alle Videos von ihm gesichtet und ausgewertet. Nach seiner Haftentlassung habe man mit ihm gesprochen. Danach habe er einige Filme gelöscht, später seien sie aber erneut im Internet aufgetaucht, schildert Gefängnisleiterin Bäßler. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann wegen Drogendelikten brachte keine Ergebnisse. Ermittelt wird nun noch gegen ihn wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Denn auf den Videos sind ja andere Häftlinge und JVA-Personal zu sehen, möglicherweise unfreiwillig. Allerdings: der Ex-Häftling ist inzwischen nirgends mehr auffindbar, räumt Bäßler ein.

Ein Justizvollzugsbeamter schließt eine Zelle auf (Symbolbild)

Ein Justizvollzugsbeamter schließt eine Zelle auf. Auch Beschäftigte in der JVA Frankenthal dürfen keine Handys dabeihaben.

Der Kampf gegen die Handys im Knast

Die Wege der Handys in den unerlaubten Besitz sind vielfältig. Besucher schmuggeln die Geräte ein, Drohnen bringen sie zu den Häftlingen oder die Handys werden von außen über die Gefängnismauern geworfen. Um den verbotenen Gebrauch einzudämmen, setzen die JVA-Angestellten Handy-Detektoren ein. Die Häftlinge müssen auch nach dem Hofgang durch eine Schleuse gehen, die ähnlich wie am Flughafen, einen Alarm auslöst, falls ein Handy "am Mann" ist. Sichergestellt werden die Mobilgeräte überall: auf dem Außengelände des Gefängnisses, in Wandschränken oder in den Zellen.

Handys im Gefängnis sind "Fundsache"

Gundi Bäßler zieht Bilanz: "2024 haben wir fast 100 Handys sichergestellt". Fast alle ließen sich keinem der Häftlinge zuordnen. "Dann werden sie wie Fundstücke behandelt", verrät die Gefängnisleiterin. Nach einer gewissen Zeit werden die Handys "der Vernichtung zugeführt." Der Besitz des Telefons ist für die Häftlinge übrigens nicht "strafbewehrt". Das heißt, bei verbotenem Besitz wird kein Strafverfahren eingeleitet. Die Konsequenzen sind nur erzieherischer Natur: zum Beispiel Fernsehentzug als Strafe.

Mehr News aus Gefängnissen in der Region