Steillagen-Winzer dürfen an der Mosel trotz Apollofalter mit Hubschrauber spritzen

Rheinland-Pfalz Deutsche Umwelthilfe will Hubschrauberspritzungen an der Mosel stoppen

Stand: 06.05.2025 12:18 Uhr

Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Koblenz: Die Deutsche Umwelthilfe sieht den seltenen Apollofalter an der Mosel in Gefahr. Deshalb will sie Hubschrauberspritzungen verhindern.

Nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sind die Spritzungen aus der Luft einer der Hauptgründe für den starken Rückgang des vom Aussterben bedrohten Apollofalters. Deshalb sei diese Art der Pestizid-Ausbringung nicht mit dem Naturschutzrecht vereinbar.

Das Vorkommen des seltenen Falters sei auf wenige Standorte im Unteren Moseltal zusammengeschmolzen, teilte der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch mit. "Ausgerechnet kurz vor Beginn seiner Flugzeit zwischen Mitte Mai und Ende Juni hätte das Spritzen giftiger Pestizide per Hubschrauber dramatische Folgen für den bedrohten Falter", ist er überzeugt.

Der sehr seltene Mosel-Apollofalter ist der Schmetterling des Jahres 2024.

Es ist eine besonders geschützte Art: Der seltene Mosel-Apollofalter ist der Schmetterling des Jahres 2024.

Deutsche Umwelthilfe hält Hubschrauberspritzungen für rechtswidrig

Die Deutsche Umwelthilfe hat deshalb Widerspruch und einen Eilantrag gegen die Genehmigungen bei der zuständigen Behörde und beim Verwaltungsgericht Koblenz eingereicht. Damit soll ein sofortiger Stopp der nach Auffassung der DUH rechtswidrigen Pestizid-Ausbringungen im Lebensraum des vom Aussterben bedrohten Schmetterlings durchgesetzt werden.

Die Anwendung von Pestiziden aus der Luft mit Hubschrauber oder Drohne ist wegen der Gefahren für Umwelt und Gesundheit seit 2011 verboten. Sie darf von den Landesbehörden deshalb nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. Die entsprechende Genehmigung war vergangene Woche für die Steillagen an der Mosel erteilt worden.

Winzer: Steillagenweinbau ohne Spritzungen aus der Luft unrentabel

Das Land Rheinland-Pfalz und die betroffenen Winzer argumentieren, der Apollofalter brauche offene Flächen und Trockenmauern. Diese gebe es in den Steillagen an der Mosel aber nur, solange dort Weinbau betrieben werde. Der wiederum sei dort nur rentabel, wenn mit Hubschraubern gespritzt werden dürfe. Deswegen sei diese Art des Pflanzenschutzes auch im Interesse des Apollofalters, weil ansonsten sein Lebensraum verschwinden würde.

Die DUH führt derzeit schon gemeinsam mit einem Schmetterlingsschutzverein am Verwaltungsgericht Koblenz eine Klage gegen die nach Auffassung der beiden Verbände rechtswidrig stattfindende Ausbringung von Pestiziden aus der Luft. Diese anhängige Klage betrifft die Ausbringung im Jahr 2024. Das jetzt eingereichte Eilverfahren betrifft die Spritzungen im aktuellen Jahr.

Sendung am Di., 6.5.2025 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4

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