
Rheinland-Pfalz Auftakt im Berufungsprozess in Landau: Mutmaßlicher Fluchthelfer geht gegen Urteil vor
Ein Südpfälzer soll einem Mörder in Germersheim bei der Flucht geholfen haben. Im Februar war er vom Amtsgericht Landau verurteilt worden, doch der Mann legte Berufung ein. Der Fall landet jetzt vor dem Landgericht Landau.
Wie weit geht man für einen guten Freund? Geht eine gute Freundschaft so weit, dass man seinem Freund bei der Flucht hilft? Und damit eine Straftat begeht?
Beim Auftakt des Berufungsprozesses vor dem Landgericht Landau ging es um die Freundschaft zwischen dem angeklagten 46-Jährigen und einem verurteilten Mörder. Die Anklage: Der 46-Jährige soll seinem Freund, dem Mörder, bei der Flucht geholfen haben. Tatvorwurf: Strafvereitelung und Gefangenenbefreiung.
Amtsgericht hatte Angeklagten zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt
Eigentlich hatte das Amtsgericht in Landau den 46-Jährigen aus der Südpfalz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der hatte gegen das Urteil aber Berufung eingelegt. Das hatte auch die Staatsanwaltschaft getan. Der Fall wird deshalb seit Montag vor dem nächsthöheren Gericht nochmal verhandelt - dem Landgericht in Landau.
Dass dabei die Freundschaft der beiden in den Fokus geriet, liegt daran, dass ihr Verhältnis nicht ganz klar ist. Die beiden sollen während einer gemeinsamen Zeit im Gefängnis eine Lebenspartnerschaft gehabt haben, behauptete der Angeklagte im ersten Prozess.
Angeklagter: Enge Freundschaft, keine intime Beziehung zum Mörder
Angehörige können wegen Strafvereitelung nicht verurteilt werden - das wolle der Mann wohl erreichen, mutmaßte der Oberstaatsanwalt damals. Auf die Beziehung zum verurteilten Mörder angesprochen, sagte der Angeklagte am Montag: "Wir hatten eine enge Freundschaft, keine intime Beziehung." Das Wort Lebenspartnerschaft sei die falsche Wortwahl gewesen.
Zum Tatvorwurf sagte der Angeklagte am Montag: Er sei unschuldig. Er habe erst am Telefon von seinem Freund erfahren, dass er geflohen sei. Dann sei er nach Tschechien gefahren und habe vier Tage mit dem Geflohenen verbracht.
Verurteilter Mörder als Zeuge vor Gericht
"Ich war gerade bei meiner Schwester, als er angerufen hatte. Dann bin ich mit meinem Auto direkt nach Tschechien losgefahren", sagte der Angeklagte.
Im Oktober 2023 soll der 46-Jährige dem verurteilten Mörder bei der Flucht geholfen haben. Dieser war zu dieser Zeit im Gefängnis im baden-württembergischen Bruchsal eingesessen. Er konnte aber bei einem bewachten Ausflug an einem See bei Germersheim fliehen - und das trotz einer elektronischen Fußfessel und der Aufsicht von zwei JVA-Bediensteten. Später wurde er in Südosteuropa wieder gefasst. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.

Die Richter beim Prozess vor dem Landgericht Landau. Ein mutmaßlicher Fluchthelfer hatte gegen seine Verurteilung Berufung eingelegt.
Im ersten Urteil des Amtsgerichts Landau im Februar hieß es, dass der 46-Jährige den verurteilten Mörder nach der Flucht in seinem Auto nach Tschechien und Polen gebracht habe. Der Verurteilte hatte das bestritten.
Erstes Urteil am Amtsgericht Landau nicht rechtskräftig
Er sagte, dass er die Flucht weder geplant noch den Häftling dabei unterstützt habe. Sein Verteidiger hatte entsprechend einen Freispruch gefordert. Auf das Urteil hatte der Mann mit folgenden Worten reagiert: Das sei ein "Justizirrtum" und "politisch motiviert".
Beim Prozessauftakt am Montag wurde der verurteilte Mörder als Zeuge aufgerufen. In Fußfesseln schleppte er sich in den Gerichtssaal 201 im Landgericht, drei Justizvollzugsbeamte um ihn herum, zwei weitere Beamte warteten im Saal auf ihn.
Verurteilter Mörder: Angeklagter habe ihm nicht geholfen
Der Häftling stimmte den Aussagen seine angeklagten Freundes zu. "Er hat mir bei der Befreiung oder sonstwas keine Hilfe geleistet." Die Flucht sei kurzfristig und ohne Planung abgelaufen, so der verurteilte Mörder. "Ich bin kein Agent 007, man hätte mir das angemerkt, wenn das geplant wäre."
Angesprochen auf die Beziehung zwischen ihm und dem Angeklagten fragte der Mörder den Vorsitzenden Richter zurück: "Was macht eine Freundschaft aus?". Er beantwortete die Frage selbst: Man habe zusammen Zeit im Gefängnis verbracht, es war eine Art Freundschaft, wie sie auch im Krieg entstehen könne. "Wir haben ständig Zeit miteinander verbracht und Sport zusammen gemacht."
Fluchthelfer-Prozess: Urteil Ende Mai erwartet
Nach der Befragung wurde der als Zeuge geladene Mörder wieder abgeführt. Ein kurzer Blick zu seinem Freund, ein kurzes Nicken, dann ging er wieder aus dem Gerichtssaal. Zurück ins Gefängnis.
Der Prozess soll am 23. Mai fortgesetzt werden. Das Urteil soll Ende Mai fallen, sagte ein Gerichtssprecher dem SWR.
Sendung am Mo., 19.5.2025 6:00 Uhr, SWR4 RP am Morgen, SWR4 Rheinland-Pfalz