
Rheinland-Pfalz AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes: Diese RLP-Politiker tauchen namentlich auf
Im AfD-Gutachten lässt sich nachlesen, warum der Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" einstuft. Viele Aussagen von AfD-Politikern aus RLP sind Teil der Beweisführung - wie auch die Rolle von Sebastian Münzenmaier.
Auf mehr als 1.100 Seiten zitiert der Verfassungsschutz in seinem Gutachten zahlreiche Äußerungen von AfD-Politikern, die als Beleg dafür dienen sollen, dass die Partei unter anderem einen "ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff" vertrete und deshalb nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinbar sei. Es ist eine ausführliche Auflistung von öffentlich zugänglichen Zitaten von AfD-Politikern und -Politikerinnen, die der Verfassungsschutz als ausreichend für die Hochstufung der Partei als "gesichert rechtsextremistisch" ansieht.
Die AfD hatte auf die Einstufung umgehend reagiert und Klage sowie einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Infolgedessen ist die Einstufung zunächst ausgesetzt. Einzusehen ist der zunächst geheim gehaltene Bericht dennoch, verschiedene Medien hatten ihn für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Auch dem SWR liegt der Bericht vor.
Viele Namen aus Rheinland-Pfalz tauchen im AfD-Gutachten auf
Etwa jeder zweite von den derzeit etwa 20 Amts- und Mandatsträgern der rheinland-pfälzischen AfD ist namentlich in dem Gutachten erwähnt. Dabei geht es um Personen, die im Bundestag, Landtag oder Landesvorstand ein Amt innehaben.
Ein Beispiel: Jan Bollinger ist Landesvorsitzender der AfD in Rheinland-Pfalz. Er wurde in einer Zeitung erwähnt, die der rechtsextremistischen Identitären Bewegung nahesteht. Die entsprechende Passage aus dem Zeitungsartikel zitiert der Verfassungsschutz auszugsweise.
Weitere Politiker aus Rheinland-Pfalz werden namentlich und mehrfach im Gutachten erwähnt, zum Teil mit Zitaten von sehr prägnanten Aussagen. Meist handelt es sich dabei um AfD-Bundestagsabgeordnete.
Die Zitate der AfD-Funktionäre und ihre verfassungsrechtliche Einordnung
Der Verfassungsschutz ordnet die Aussagen aus AfD-Kreisen verschiedenen Themenbereichen zu, etwa als Hinweise auf:
- Verbindungen zu Gruppen, Organisationen oder Einzelpersonen aus dem rechtsextremistischen Spektrum
- Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung
- Unvereinbarkeit mit der Menschenwürde
In diese fallen zum Beispiel fremden- und minderheitenfeindliche Aussagen und auch die Antwort auf die Frage: Wer ist in den Augen der AfD überhaupt Deutsche oder Deutscher? Der AfD wird seit langem vorgeworfen, sie mache einem Unterschied, zwischen Menschen, die schon seit vielen Generationen in Deutschland leben ("ethnische Deutsche") und solchen, die erst vor kurzem die Staatsbürgerschaft erworben ("Passdeutsche") haben.
Um diesem Eindruck entgegenzuwirken, veröffentlichte die AfD 2021 sogar eine "Erklärung zum deutschen Staatsvolk", in der sie behauptete, sie träfe diese Unterscheidung nicht.
Wer das Gutachten liest, bekommt aber einen anderen Eindruck: So vergleicht die aus Rheinland-Pfalz stammende Bundestagsabgeordnete Nicole Höchst Zuwanderer mit invasiven Arten von Tieren und Pflanzen (im Gutachten auf S. 168). Sie schreibt zudem, ihr sei die Brenzligkeit bewusst, Menschen mit Tieren zu vergleichen, wie es die Nazis getan hätten. Und: Nichts läge ihr ferner, als irgendwelche Anleihen beim Nationalsozialismus zu nehmen.
Verfassungsschutz: Nicole Höchst bedient rassistische Argumentationsmuster
Dazu schreibt der Verfassungsschutz: Auch wenn Höchst betont, dass sie keine Anleihen an der Bildsprache des Nationalsozialismus nehmen wolle, bediene sie rassistische Argumentationsmuster. Wer das Gutachten liest, dem muss sich der Eindruck aufdrängen, dass die "Erklärung zum Deutschen Staatsvolk" nur Fassade ist.
Der Verfassungsschutz zitiert Nicole Höchst weiter mit diesen Aussagen: "Deutschland hat kein Problem mit wie auch immer gearteter Fremdenfeindlichkeit, wir haben ein Problem mit feindlichen Fremden". Und weiter: "Wer bemäntelt, verharmlost und das Problem von sich weg weist, liefert in Wahrheit die Bürger ihren Schlächtern aus."
Der Verfassungsschutz ordnet diese Sätze wie folgt ein: Höchst agiere hier in verunglimpfender Weise gegen Migrantinnen und Migranten, indem sie diese kollektiv als "Schlächter" denunziere.
Weiter zitiert der Dienst den Bundestagsabgeordneten Bernd Schattner (Wahlkreis Südpfalz), der im Oktober 2022 auf Facebook behauptete: "Messerangriffe gehören quasi zur Tagesordnung." Der Verfassungsschutz schreibt dazu: Schattner spreche tatsachenwidrig von "zigtausenden" Messerangriffen im Zusammenhang mit Zuwanderern. Diese Aussage ziele darauf ab, irrationale Ängste und Ablehnung gegenüber Migranten zu schüren.
AfD-Verbotsverfahren in RLP - was folgt aus dem Gutachten?
Die AfD Rheinland-Pfalz trägt zu diesem Gutachten des Verfassungsschutzes in erheblichem Maße bei. Nicht nur mit diversen Zitaten, sondern vor allem auch in der Person des Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier:
Er ist als stellvertretender Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion, eine der treibenden Kräfte beim Aufbau des "Zentrums Rheinhessen" in Mainz gewesen, das als Treffpunkt der rechten Szene fungierte. Und für den Verfassungsschutz ist Münzenmaier eine zentrale Figur des "solidarisch-patriotischen Lagers" innerhalb der AfD.
Diese Strömung soll ideologisch dem thüringischen AfD-Chef Björn Höcke nahestehen, der vom Verfassungsschutz ja schon seit Längerem als Rechtsextremist eingeordnet wird.
Als Folge des AfD-Gutachtens vom Verfassungsschutz hatten unter anderem in Mainz und Hachenburg Demonstranten gefordert, die AfD zu verbieten. Die grüne Landtagsfraktion ist dafür, dass Rheinland-Pfalz darauf hinwirkt, dass der Bundesrat einen entsprechenden Verbotsantrag stellt. Die Landesregierung ist im Moment noch zurückhaltend. Von dort heißt es offiziell, man wolle erstmal die Innenministerkonferenz im Juni abwarten, um möglichst zu einer einheitlichen Linie zu finden.
Sendung am Mo., 19.5.2025 19:30 Uhr, SWR Aktuell Rheinland-Pfalz, SWR RP