Fischernetze

Niedersachsen Schleswig-Holstein Klage abgewiesen: Fischer im Norden müssen Fangverbote hinnehmen

Stand: 21.05.2025 14:49 Uhr

Das EU-Gericht hat eine Klage des Verbands der Deutschen Kutter- und Küstenfischer in erster Instanz abgewiesen. Die Fischer sehen sich durch spezielle Fangverbote in der Nordsee bedroht.

Sylter Außenriff, Borkum-Riffgrund, Doggerbank und östliche Deutsche Bucht sowie Klaverbank, Friese Front und Centrale Oestergronden in den Niederlanden - um diese Gebiete ging es in der Klage speziell. Dort will die Europäische Union (EU) Arten, Sandbänke und Riffe schützen und hatte deshalb 2022 spezielle Fangverbote erlassen. Die Klage des Verbands der Deutschen Kutter- und Küstenfischer (VDK) dagegen wies das Gericht der Europäischen Union (EuG) am Mittwoch (21.5.) in vollem Umfang ab, wie es in Luxemburg mitteilte.

Rückschlag für Nordseefischer

Dem Verband sei es nicht gelungen, die vorgebrachten Gründe für Fangverbote zu entkräften, heißt es in der Begründung. Und weiter: Die EU-Kommission habe beim Fangverbot ein weites Ermessen. Der Fischer-Verband habe nicht nachweisen können, dass die Kommission dieses Ermessen überschritten habe, so das Gericht.

Schleppnetze in betroffenen Gebieten weiter verboten

Der VDK wollte vor Gericht Ausnahmen für die Schutzgebiete in der Nordsee erreichen. Vor Gericht argumentierte er unter anderem, dass die verbotenen Gebiete weiträumiger gefasst wurden als es erforderlich wäre. Für den Schutz der Gebiete würde es ausreichen, ein Verbot für kleinere Gebiete auszusprechen. Es sei außerdem erwiesen, dass die Krabbenfischerei keine erheblich negativen Auswirkungen auf das Habitat Sandbank habe.

Trawler mit Schleppnetz beim Fischen auf See.

Besonders Trawler mit Schleppnetzen wie dieser sind der EU-Kommission ein Dorn im Auge.

GEOMAR: Fangpause statt Fangverbot

Rainer Froese, Meeresbiologe am GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung in Kiel, verweist hingegen auf das aus seiner Sicht "wahre Problem": den schlechten Zustand vieler Fischbestände. Laut Froese sind 2022 in der Nordsee rund 40 Prozent der kommerziell genutzten Arten überfischt gewesen - etwa 70 Prozent der Bestände seien kleiner gewesen als gesetzlich vorgeschrieben.

"Statt Rückzugsgebiete für die verbliebenen Fische zu verhindern, sollten die Fischer lieber den Aufbau der dezimierten Bestände fordern", so der Experte. Temporäre Fangbeschränkungen über zwei bis vier Jahre könnten langfristig mehr Fischfang ermöglichen. "Für die Übergangszeit sollten die Fischer Ausgleichszahlungen für die entgangenen Fänge erhalten", schlägt Froese vor. Finanzielle Mittel dafür seien durchaus vorhanden - werden aktuell aber zur Subventionierung der Jagd auf die letzten Fische verwendet.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Zu den Verboten der EU-Kommission gehören auch Fangarten, bei denen Netze oder Teile davon über den Meeresboden gezogen werden, was etwa bei den Krabbenfischern der Fall ist. Solche Schleppnetze würden den Meeresboden zu stark beschädigen und auch Schweinswale bedrohen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fischer-Verband kann Rechtsmittel dagegen einlegen.

Dieses Thema im Programm:
NDR Fernsehen | Schleswig-Holstein Magazin | 21.05.2025 | 19:30 Uhr