Ein Redner wirft einen Schatten auf die Bühnenrückwand mit AfD-Schriftzug auf einer Veranstaltung.

Baden-Württemberg Verfassungsschutz setzt AfD-Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" vorläufig aus

Stand: 08.05.2025 20:23 Uhr

Vergangene Woche war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" einstuft. Diese Höherstufung hat die Behörde nun vorerst ausgesetzt.

Von SWR

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als "gesichert rechtsextremistische" Bestrebung. Der Inlandsgeheimdienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Eine Sprecherin des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens der Behörde. Das Bundesamt wollte sich "mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht" in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äußern.

Die AfD begrüßte dies: "Das ist ein erster wichtiger Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung und damit dem Vorwurf des Rechtsextremismus zu begegnen", erklärten die AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel. "Wir wehren uns mit allen juristischen Mitteln gegen die Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz."

Stillhaltezusage kein ungewöhnlicher Vorgang

Eine solche Stillhaltezusage bedeute nicht, dass das BfV seine Meinung nun geändert habe, sagt Kolja Schwartz aus der ARD-Rechtsredaktion. "Es ist also kein Eingeständnis, etwas falsch gemacht zu haben." Weil die Folgen einer Einstufung als "gesichert extremistisch" für eine Partei aber gravierend sind, nehme das BfV diese nun erstmal zurück, bis das Gericht zu einer Entscheidung in der Eilsache gekommen sei. "Das Gericht gewinnt also erstmal Zeit, die Sache in Ruhe zu prüfen, ohne dass die Folgen in der Welt sind." Doch bis zu einer Entscheidung in der Eilsache dürften zumindest mehrere Monate vergehen, so Schwartz.

SWR Redaktion für Recht und Justiz Kolja Schwartz

"Es ist heute kein Sieg für die AfD und keine Niederlage für das Amt, sondern ein nicht ungewöhnlicher Vorgang", ergänzt Schwartz' Kollege Frank Bräutigam. Tatsächlich ist es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz eine solche Zusage macht. Er hatte dies etwa auch im Januar 2021 getan, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als "Verdachtsfall" geklagt hatte. Die damalige Klage blieb für die Partei in zwei Instanzen erfolglos. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.

Stillhaltezusage: Beobachtung vorerst nur als "Verdachtsfall"

Die nun vom BfV gegebene Stillhaltezusage bezieht sich nicht nur auf öffentliche Äußerungen, sondern bedeutet auch, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Urteil nicht als gesichert extremistische Bestrebung beobachten kann. Die Beobachtung als Verdachtsfall - hier liegt die Hürde für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln höher - darf jedoch fortgesetzt werden.

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