
Baden-Württemberg Totschlags-Prozess: Lebensgefährte leugnet, Frau getötet zu haben
Ein Mann aus dem Kreis Calw steht seit Montag vor Gericht, weil er seine Partnerin getötet haben soll. Zum Prozessauftakt beteuerte der Verteidiger die Unschuld des Angeklagten.
Im September 2024 hatten Beamte der Kriminalpolizei Calw die Leiche der 25-jährigen Frau in einem Wald bei Bad Teinach-Zavelstein (Kreis Calw) entdeckt. Wenige Tage später wurde der inzwischen 46-jährige Lebensgefährte festgenommen. Seit Montagmorgen muss er sich vor dem Landgericht in Tübingen wegen Totschlags verantworten.
Nachdem der Staatsanwalt die Anklage vorgelesen hatte, sagte der Mann nichts. Nichts über sich, nichts zu den Vorwürfen. Sein Anwalt betonte aber, dass er unschuldig sei, dass er unschuldig in Untersuchungshaft gesessen und darunter gelitten habe.
Wechselhafte Beziehung
In den ersten Zeugenvernehmungen ging es viel um die häusliche Situation des Paars. Eine Freundin und die Schwester der Toten sprachen von Streitereien um Geldfragen, manchmal seien die beiden auch handgreiflich geworden. Zum Zeitpunkt der Tat haben die beiden nach Zeugenaussagen noch zusammen gewohnt, sie seien aber kein Paar mehr gewesen. Allerdings sei ihre Beziehung schon immer sehr wechselhaft gewesen.

Am Landgericht Tübingen hat der Prozess gegen einen Mann begonnen, der in Bad Teinach-Zavelstein seine Lebensgefährtin getötet haben soll. Der Anwalt bezeichnet seinen Mandanten als unschuldig.
Tochter hat laut Ermittlungen anderen Vater
Das Paar hatte eine kleine Tochter. Der Richter ließ bei einer Befragung durchblicken, dass der Angeklagte laut Ermittlungen nicht der leibliche Vater des Kindes sei. Nachdem die Frau Anfang September 2024 verschwunden war, hatte der Mann Zeuginnen gegenüber erzählt, die beiden hätten eine "friedliche Meinungsverschiedenheit" gehabt. Sie sei gegangen, weil sie ihren Freiraum brauche.
"Friedliche Meinungsverschiedenheit" nicht möglich
Die Schwester der Toten, die auch Nebenklägerin in dem Prozess ist, äußerte starke Zweifel an dieser Version. Eine "friedliche Meinungsverschiedenheit" sei mit ihrer Schwester nicht möglich gewesen. Dazu sei sie zu impulsiv gewesen. Streit über Geld habe es oft gegeben. Sie habe gearbeitet, er habe sich um das Kind und den Haushalt gekümmert.
Da sie aber auch oft an Wochenenden Schichten eingelegt habe, habe sie sich gewünscht, dass auch er sich an der Miete beteiligt und gelegentlich Geld verdient. Die Beziehung sei ein ständiges Auf und Ab gewesen. Mal habe es ständig Streit gegeben, mal hätten die beiden "superhappy" gewirkt.
Als Security-Frau Feinde gemacht?
Der Anwalt des Mannes schien mit seinen Fragen an die Zeuginnen darauf zu zielen, andere mögliche Täter als seinen Mandanten ins Spiel zu bringen. Die Getötete hatte bei einem Security-Unternehmen gearbeitet. Es gebe Hinweise darauf, dass sie sich da auch Feinde gemacht habe, so der Anwalt.
Staatsanwaltschaft Tübingen: Gewaltsame Tötung nach Streit
Im Januar hatte die Staatsanwaltschaft Tübingen Anklage erhoben. Sie wirft dem Angeklagten vor, die 25-Jährige am Abend des 2. Septembers nach einem Streit getötet zu haben. Seitdem galt sie als vermisst. Am 23. September wurde dann die Leiche gefunden. Die Polizei ging von einem Gewaltverbrechen aus. Die genaue Todesursache wurde nicht bekannt. Auch in der Anklage heißt es, der Mann habe die Frau "auf nicht näher bekannte weise" getötet.
Bad Teinach: Lebensgefährte hatte Vermisstenmeldung in sozialen Medien veröffentlicht
Wenige Tage nach dem Verschwinden der 25-Jährigen hatte ihr Lebensgefährte in den sozialen Medien eine Vermisstenanzeige aufgegeben und um Hilfe gebeten. Zu diesem Zeitpunkt war die junge Frau mutmaßlich schon tot. Vier Tage nach dem Fund ihrer Leiche folgte dann die Festnahme des Lebensgefährten, der zunächst in Untersuchungshaft saß.
Um den Tod der jungen Frau aus Bad Teinach-Zavelstein aufzuklären, hat das Landgericht Tübingen fünf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird bis zum 10. Juli erwartet.
Sendung am Mo., 23.6.2025 6:00 Uhr, SWR4 BW am Morgen, SWR4 Baden-Württemberg