(Symbolbild): Eine Domina sitzt in einem Studio. Eine Domina soll Steuern hinterzogen haben. Sie steht in Karlsruhe vor Gericht.

Baden-Württemberg Prozess in Karlsruhe: Domina wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Stand: 06.05.2025 17:30 Uhr

Ein Mann hat einer Domina auf Anweisung 200.000 Euro bezahlt. In ihrer Steuererklärung hat sie die Einnahme nicht angegeben. Jetzt wurde sie in Karlsruhe wegen Steuerhinterziehung verurteilt.

Eine 53-jährige Domina ist vor dem Karlsruher Amtsgericht wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. Sie hatte von einem Kunden mehr als 200.000 Euro erhalten, die sie nicht dem Finanzamt meldete.

Bizarre Beziehung - Sklave nimmt Kredit für Domina auf

Die bizarre Beziehung mit dem Geschädigten begann mit gelegentlichen Treffen in einem Dominastudio. Daraus entwickelte sich eine dauerhafte Sklaven-Herrin-Beziehung. Zeitweise lebte der Geschädigte auch bei der Domina und deren Mann.

Der rund 15 Jahre jüngere Kunde bezahlte das Geld als Vertrauensbeweis, in dem festen Glauben, es wieder zurück zu bekommen, wenn er seine "Prüfungen" bestanden habe. Um die geforderten Summen zu bezahlen, löste er sein Sparbuch auf, nahm einen Kredit auf und war nach seinen Worten kurz davor, seine Rentenversicherung zu kündigen. Doch seine Eltern konnten ihn davon abhalten.

Das ist ein ungewöhnlicher Fall, wie ich ihn auch noch nicht hatte. Constantin Hofmann, Richter am Amtsgericht Karlsruhe

Nach dem Prozess: Strafe für Domina fällt vergleichsweise niedrig aus

Die Angeklagte sagte aus, dass sich die Beziehung in eine private Richtung entwickelt habe und das Geld für gemeinsame Unternehmungen und Unkosten verwendet worden sei. Deshalb habe sie die Einnahmen nicht in der Steuererklärung angegeben.

Dieser Darstellung folgte das Gericht nicht. Nach Ansicht des Richters habe die Frau die Neigungen des Kunden ausgenutzt. Bis zuletzt habe der Mann die Frau siezen müssen. Das sei höchst ungewöhnlich für ein privates Verhältnis, so der Richter.

Weil die 53-Jährige ihr Gewerbe in Deutschland nicht mehr ausüben darf und nach ihren Angaben nur noch rund 600 Euro monatlich verdient, fällt die Geldstrafe verhältnismäßig niedrig aus. Sie muss 400 Tagessätze zu je 25 Euro bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger der Frau ließ zunächst offen, ob er Rechtsmittel einlegt.