
Baden-Württemberg Millionenspende für die AfD: Ermittlungen in Vorarlberg eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch in Vorarlberg hat Ermittlungen gegen einen ehemaligen Landesgeschäftsführer der FPÖ wegen Geldwäsche eingestellt. Es ging um eine Millionenspende für die AfD.
Wegen einer Millionenspende an die vom Bundesverfassungsschutz seit einigen Tagen als "gesichert rechtsextremistisch" eingestufte AfD hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch gegen den Spender, einen ehemaligen FPÖ-Landesgeschäftsführer, ermittelt. Mittlerweile sind die Ermittlungen eingestellt. Der ORF hatte zuerst darüber berichtet.
Der ehemalige Geschäftsführer der FPÖ Vorarlberg soll der AfD in Deutschland kurz vor der Bundestagswahl im Februar eine Werbekampagne im Wert von 2,4 Millionen bezahlt haben. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch ermittelte wegen Geldwäsche, doch der Verdacht habe sich nicht erhärtet, bestätigte die Behörde gegenüber dem SWR.
Verdacht: Vorarlberger AfD-Spender war nur Strohmann
Anfang des Jahres berichteten der "Spiegel" und der österreichische "Standard", dass der ehemalige FPÖ-Funktionär nur als Strohmann gedient haben soll und hinter seiner Millionenspende eigentlich ein deutscher Milliardär stecke. Dieser soll kurz vor der Spende einen ähnlich hohen Betrag an den Vorarlberger überwiesen haben.
Eine Strohmannspende ist auch nach deutschem Recht verboten. Um ein dreifaches Strafgeld abzuwenden, überwies die AfD im April laut "Stern" vorsorglich den Spendenbetrag von rund 2,4 Millionen Euro an die Bundestagsverwaltung. Die Ermittlungen in Deutschland laufen unabhängig von denen in Vorarlberg weiter.
AfD-Spendenaffäre im Bodenseekreis 2017
Es ist nicht das erste Mal, dass wegen Spenden an die AfD ermittelt wird. So flossen etwa 2017 Gelder einer Schweizer Firma auf das Konto von Alice Weidels AfD-Kreisverband im Bodenseekreis. Damals soll hinter der Spende ebenfalls der deutsche Milliardär gestanden haben. Die Ermittlungen gegen Weidel im Zuge der damaligen Spendenaffäre waren im September 2021 eingestellt worden. Damals hieß es von der Staatsanwaltschaft Konstanz, es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht für einen strafbaren Verstoß gegen das Parteiengesetz.