
Baden-Württemberg Grüne in BW fordern Überprüfung von Beamten, die AfD-Parteimitglieder sind
Die Grünen in Baden-Württemberg fordern, Beamte mit AfD-Mitgliedschaft auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen. Das Landesinnenminsterium hat dagegen vor Schnellschüssen gewarnt.
Der Verfassungsschutz hat am Freitag bekannt gegeben, dass die AfD im Bund als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. Aus Sicht der Grünen in Baden-Württemberg muss das nun Folgen für Beamte mit AfD-Mitgliedschaft haben. In einem Brief an Innenminister Thomas Strobl (CDU) fordern sie, dass die Landesregierung konkrete Maßnahmen einleiten müsse, um den Staat vor Verfassungsfeinden in den eigenen Reihen zu schützen. Das Schreiben von Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz und seinem Stellvertreter Oliver Hildenbrand liegt dem SWR vor. Vorher hatte die Deutschen Presse-Agentur berichtet.
Konkret wollen die Grünen-Politiker eine Überprüfung von AfD-Mitgliedern im Staatsdienst. "Die Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten, bei denen eine AfD-Mitgliedschaft bekannt ist, muss systematisch überprüft werden", heißt es in dem Schreiben. Dafür müsse man alle verfügbaren Mittel des Disziplinarrechts ausschöpfen. "Auch die Entlassung aus dem Beamtenstatus ist dabei in jedem Einzelfall umfassend zu prüfen. Dass Entlassungen aus dem Staatsdienst zulässig seien, zeigten bereits abgeschlossene Disziplinarmaßnahmen.
Die Landtagsfraktion der SPD in Baden-Württemberg sieht eine Überprüfung von Beamtinnen und Beamten mit AfD-Mitgliedschaft ebenfalls als notwendig. Der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Sascha Binder, betont aber, es brauche ein einheitliches Vorgehen von Bund und Ländern. "Die Innenministerkonferenz muss die Voraussetzung dafür schaffen", sagt er.
Innenministerium warnte erst kürzlich vor Flickenteppich
Das baden-württembergische Innenministerium hatte nach der Einstufung der Bundes-AfD als gesichert rechtsextremistisch vor Schnellschüssen gegen Beamte mit AfD-Mitgliedschaft gewarnt. Wichtig sei vor allem ein gemeinsames Vorgehen von Ländern und Bund, sagte eine Sprecherin. Darüber müsse auf der nächsten Konferenz der Innenminister, die Mitte Juni stattfindet, gesprochen werden. Pauschale Entscheidungen seien derzeit "nicht angezeigt", so die Ministeriumssprecherin.
Die Frage, wie sich eine AfD-Mitgliedschaft auf Beamtinnen und Beamte auswirkt, sollte in einzelnen Ländern nicht unterschiedlich entschieden werden. Sprecherin BW-Innenministerium
Verfassungsrechtler weisen darauf hin, dass die bloße Mitgliedschaft in der AfD kein disziplinarrechtlich relevanter Verstoß ist. Es müssten weitere Aspekte hinzutreten, beispielsweise Äußerungen in den sozialen Medien. Daher müsse jeder Einzelfall angeschaut werden.
Was die Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextrem" bedeutet, hat SWR-Terrorismusexperte Holger Schmidt nach der Entscheidung des Verfassungsschutzes eingeordnet:
Diensteid auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung
Die Verfasser des Briefes begründen ihre Forderung damit, dass Beamtinnen und Beamte sich mit ihrem Diensteid zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekannt hätten. "Die Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen Partei steht dem offenkundig entgegen", schreiben die Politiker. Das werfe vor allem für Beamte mit AfD-Parteibuch, die in der Justiz und in den Sicherheitsbehörden arbeiteten, gravierende Fragen auf.
Auch beim Waffenrecht wollen die Grünen Konsequenzen. "Keine Waffen in den Händen von Verfassungsfeinden", heißt es in dem Brief. Daher sollten waffenrechtliche Erlaubnisse bei AfD-Mitgliedern systematisch überprüft werden.
AfD klagt gegen Einstufung durch Verfassungsschutz
Die AfD hat gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz inzwischen Klage eingereicht. Folgen für die Partei hat die Entscheidung des Verfassungsschutzes zunächst nicht, sagte ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam. Die AfD sei trotzdem weiterhin im Bundestag vertreten und dürfe weiter zu Wahlen antreten.
In Baden-Württemberg wird der AfD-Landesverband vom Verfassungsschutz schon seit mehreren Jahren als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und beobachtet. Dagegen hat die Landespartei mehrfach geklagt. Ende März war sie mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert.
Sendung am Do., 8.5.2025 7:30 Uhr, SWR1 BW Nachrichten