Ein Wolf steht in einem Wald im Südwesten.

Baden-Württemberg Rheinland-Pfalz Abschuss leichter möglich: Wie geschützt bleibt der Wolf im Südwesten?

Stand: 08.05.2025 16:13 Uhr

Das EU-Parlament hat entschieden: Der Wolf hat künftig nur noch den Status "gefährdet" – nicht mehr "stark gefährdet". Was bedeutet das für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz?

Von Ulrike Brandt, Jenny Beyen

Eines steht fest: Der Wolf bleibt auch weiterhin eine geschützte Tierart. Er wird also nicht generell zum Abschuss freigegeben. Aber beim Schutz gelten bald etwas weniger strenge Vorgaben.

Die Befürworter der Änderung sagen: Der Abschuss von sogenannten Problemwölfen wird jetzt leichter. Mit dem Begriff "Problemwolf" sind zum Beispiel Wölfe gemeint, die gelernt haben, Schutzzäune zu überwinden.

Die Abstufung des EU-Parlaments für den Wolf von "stark gefährdete Art" auf "gefährdete Art" ist zwar noch nicht ganz durch, der Rest gilt aber als Formsache.

Welche Folgen hat die Änderung des Schutzstatus für Deutschland?

Die Änderung gilt nicht automatisch für Deutschland. Der Bund müsste dafür aktiv werden und nachziehen und auch in Deutschland den Schutz der Wölfe lockern. Das müsste im Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz festgeschrieben werden.

Dass das so kommt, ist aber sehr wahrscheinlich. Denn der Wolf ist auch Thema im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung zwischen Union und SPD.

Wolf auch Thema im Koalitionsvertrag

Dort steht, man wolle die Änderungen auf EU-Ebene "unverzüglich in nationales Recht" umsetzen. Als Grund nennen Union und SPD den Schutz von Weidetieren.

Denn Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde stehen auch hin und wieder auf dem Speiseplan der Wölfe. Und immer, wenn der Wolf ein Tier auf der Weide tötet, gibt es Viehhalter und Bauern, die eine härtere Gangart gegenüber dem Raubtier fordern.

Wie steht es um die Wölfe in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg gibt es erst sehr wenige Wölfe - bisher weiß man gesichert von drei Tieren. Sie leben übrigens jeder für sich alleine, im Nord- und im Südschwarzwald. Ein Rudel, das es mal gab, gibt es wohl nicht mehr.

Die Jägerinnen und Jäger im Land wollen, dass der Wolf ins Jagdgesetz des Landes aufgenommen wird. Das hat einen bundesweit einmaligen Namen: Es heißt "Jagd- und Wildtiermanagementgesetz". Dort werden die Wildtiere in verschiedene Kategorien eingeteilt.

Jäger in Baden-Württemberg wollen Wolf weiterhin nicht jagen

Der Wolf würde dort wohl in die gleiche Kategorie kommen wie Wildkatze, Luchs und Auerhahn. Diese Tiere dürfen nicht bejagt werden. Und die Jägerinnen und Jäger müssten sich darum kümmern, dass die Lebensgrundlagen des Wolfs erhalten bleiben. Das wäre also erstmal mehr Arbeit.

Trotzdem will der Jagdverband von Baden-Württemberg den Wolf im Jagdgesetz haben - damit er dort genannt ist. Für den Fall, dass es künftig deutlich mehr Wölfe im Land gibt, würden dann andere Regeln gelten können. Möglicherweise würde der Abschuss auch leichter werden.

Laut der baden-württembergischen Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) ist die Änderung des EU-Rechts von "untergeordneter Bedeutung", da es in Baden-Württemberg sehr wenige Wölfe gebe. Peter Hauk (CDU), der Minister für ländlichen Raum in Baden-Württemberg, hingegen begrüßt die Abstufung des EU-Rechts. Es sei "ein längst überfälliger Schritt". Baden-Württemberg solle ebenfalls "ein verantwortungsvolles Wolfsmanagement" umsetzen. Zudem werden laut Hauk die Probleme, die einzelne Wölfe verursachen, oft unterschätzt.

Auch Rheinland-Pfalz will Wolf nicht zum Abschuss freigeben

In Rheinland-Pfalz wurden bisher deutlich mehr Wölfe nachgewiesen als in Baden-Württemberg. Hier geht man von einigen Rudeln aus mit mindestens acht erwachsenen, sesshaften Tieren. Das Land hat bereits angekündigt, den Wolf ins Jagdgesetz aufnehmen zu wollen, allerdings erst in zwei Jahren. Sobald der Wolf dann im Jagdgesetz von Rheinland-Pfalz steht, könnten sogenannte Problemwölfe einfacher getötet werden.

Die genauen Kriterien, die einen Wolf zum Problemwolf machen, müssen aber noch ausgearbeitet werden. Kommt der Wolf ins Jagdgesetz, bedeutet das auch mehr Arbeit für die Jägerinnen und Jäger im Land. Weil der Wolf immer noch geschützt wäre, müssten sie sich darum kümmern, dass er erhalten bleibt. Hinter den Kulissen wird noch diskutiert, welche Pflichten die Jäger genau hätten.

Was passiert, wenn der Wolf sich weiter bei uns ausbreitet?

In der Fachsprache gibt es die Bezeichnung "guter Erhaltungszustand". Das heißt, es gibt von einer Art so viele Tiere, dass sie nicht wieder vom Aussterben bedroht sind - auch, wenn mal ein Tier stirbt oder vom Auto überfahren wird.

Manche Tierhalter und Jäger sind der Meinung, dass man diesen Zustand beim Wolf in Deutschland schon erreicht hat. Tierschützer, zum Beispiel vom NABU, sehen das anders. Sie fordern, dass die Wolfszahlen in Deutschland noch besser ermittelt werden müssen und dass festgelegt wird, wann die Schwelle eines "guten Erhaltungszustands" erreicht wäre.

Fest steht: Gibt es irgendwann mehr Wölfe bei uns, würden mit Sicherheit auch Abschussverbote gelockert werden.

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